Bis zum ersten Termin |
Ich nehme mir viel Zeit für meine Patienten. Bitte haben Sie Verständnis, dass es dadurch zu entsprechenden Wartezeiten bis zu Ihrem ersten Behandlungstermin kommen kann. Aber ich biete den Service einer Warteliste an. Bei einer rechtzeitigen Terminabsage eines anderen Patienten, kann der erste Termin dann evtl. schon früher stattfinden. Für Neugeborene und Säuglinge reserviere ich immer eine bestimmte Anzahl „kurzfristiger Termine“. Allerdings können auch diese irgendwann erschöpft sein.
Bis zum ersten Behandlungstermin bitte ich Sie, den Anamnesebogen sowie den Aufklärungsbogen auszufüllen. Bei manchen Beschwerden kann es Sinn machen, bis zum ersten Termin ein Protokoll (z.B. Schmerztagebuch, 24 h-Protokoll u.a.) zu führen. Die entsprechenden Unterlagen schicke ich Ihnen gegebenenfalls zu. |
Die erste Behandlung |
Der erste Behandlungstermin beinhaltet eine gründliche Befunderhebung.
Neben einer ausführlichen Anamnese, steht die körperliche Untersuchung im Mittelpunkt. Hierbei ertaste ich die Gewebespannungen des Patienten durch sanften Druck und Zug, um dadurch wichtige Hinweise für das Vorliegen von Funktionsstörungen zu erhalten. Um darüberhinaus Ursache-Folge-Beziehungen aufzudecken, muss der ganze Körper untersucht und gegebenenfalls behandelt werden - nicht nur der schmerzende Bereich. Aber genau das macht die Osteopathie so wertvoll! Außerdem ist es sehr wichtig abzuklären, ob dem Beschwerdebild des Patienten eine Erkrankung zugrunde liegt, die eine Überweisung zu einem Arzt nötig macht. |
Behandlungsdauer |
Die erste Behandlung dauert etwa 60 Minuten, jeder weitere Termin wiederum ungefähr 45 Minuten. Bei Kindern sind die Behandlungszeiten üblicherweise kürzer (etwa 45 Minuten der Erst- und 30 Minuten die Folgetermine). Wie häufig ein/e Patient/In behandelt werden sollte, ist individuell unterschiedlich und kann erst nach der Befunderhebung abgeschätzt werden. Allgemein jedoch zeigen sich Behandlungsergebnisse durch Osteopathie relativ schnell!
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Wie wird untersucht und behandelt? |
Die Osteopathie ist eine ganzheitliche, manuelle Heilkunde, d.h. die Untersuchung und Behandlung findet mit den Händen statt. In der Regel verursachen die Grifftechniken keine Schmerzen und sind sanft. Allerdings kann es manchmal nötig sein, bis an die Schmerzgrenze zu gehen. Aber: es wird niemals über die Schmerzgrenze des Patenten gegangen! Bei Säuglingen und Kindern werden prinzipiell keine Schmerzen ausgelöst!
In bestimmten Fällen wende ich – immer in Rücksprache mit dem Patienten – das sogenannte „Dry needling“ sowie die „Neuraltherapie“ an. Diese Behandlungsansätze lassen sich hervorragend ergänzend anwenden ohne die Grundphilosophie der Osteopathie aus den Augen zu verlieren! In einigen Fällen kann zur Untersuchung und Verlaufskontrolle eine Ultraschalluntersuchung zur Anwendung kommen. Ergänzende Behandlungsansätze: |
Bekleidung |
Während der Untersuchung und Behandlung sind Patient/In in Unterwäsche oder kurzer Sportkleidung gekleidet. Alternativ können Sie auch locker sitzende Kleidung tragen.
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Was soll ich mitbringen? |
Falls Sie medizinische Befunde zuhause haben (z.B. aktuelle MRT- oder Röntgenbilder, aktuelle Laborwerte), die im Zusammenhang mit den Beschwerden stehen, macht es Sinn, diese mitzubringen. Das Anfordern von Befunden des behandelnden Arztes erfolgt nur unter Rücksprache.
Eltern von Säuglingen sollten das gelbe Untersuchungsheft sowie eine Babydecke zur ersten Behandlung mitbringen. |
Einverständnis und Aufklärung |
Vor Ihrer ersten Behandlung werde ich Sie bitten, ein Dokument zu unterzeichnen, mit dem ich meiner Aufklärungspflicht Ihnen gegenüber nachkomme und um Sie umfassend über die Behandlung, deren Wirkung, ggf. bestehende Risiken und Nebenwirkungen zu informieren.
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Kosten |
Private Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für meine osteopathischen Behandlungen, sofern Heilpraktikerleistungen mitversichert sind. In diesem Fall richtet sich die Kostenübernahme in der Regel nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Seit 01.01.2012 dürfen auch gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) osteopathische Behandlungen erstatten! Die Höhe der Kostenübernahme legt jede Krankenversicherung selbst fest. Grundsätzlich empfehle ich die Kostenübernahme bei der Versicherung vorab abzuklären. Gerne können Sie bei mir die Behandlungskosten im Detail erfragen. --> Eine aktuelle Liste der Krankenkassen, die Kosten für Osteopathie übernehmen, finden Sie hier. |